Verhinderungspflege

Sie brauchen etwas Zeit für sich oder Sie müssen wichtige Dinge erledigen?

  • Gewinnen Sie mehr Lebensqualität ohne privaten, finanziellen Aufwand
  • Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch von bis zu 2.418 Euro pro Jahr
  • Erfahrene Pflegekräfte entlasten Sie zuverlässig
  • Schon ab Pflegestufe 0 können Sie Hilfe beantragen

Dann brauchen Sie erfahrene Pflegekräfte für die vorübergehende Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen in seiner vertrauten Umgebung. Die Diakoniestationen Nordheide bieten Ihnen im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege flexible Hilfe – und das ohne Mehrkosten! An der Auszahlung des Pflegegeldes ändert sich dabei nichts.

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle und auch für Urlaub und Krankheit der Pflegeperson Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person seit mindestens 6 Monate pflegebedürftig ist. Wenn Sie also eine Ersatzpflegeperson von uns als ambulantem Pflegedienst brauchen, werden von Ihrer Pflegekasse die Kosten bis zu einem Betrag von bis 1612 Euro übernommen. Ergänzend zum Leistungsbetrag können bis zu 50% (806 Euro) des Kurzzeitpflegebetrags hinzugenommen werden. Damit stehen Ihnen bis zu 2.418 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Die Auszahlung Ihres Pflegegeldes bleibt unberührt, wenn die Ersatzpflege nicht länger als 8 Stunden am Tag dauert. Auch eine Begrenzung auf 28 Tage greift in diesem Fall nicht. Selbst wenn sich die Pflegeperson, nur an einigen Tagen zwischendurch, von der anstrengenden Pflege entspannen möchte, um neue Kräfte zu sammeln und zuhause anwesend ist, kann die Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.

Ihr Anspruch auf eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung bleibt auch bestehen. Denn es können beide Leistungen unabhängig voneinander im Jahr bei der Pflegekasse abgerufen werden. Auch der Besuch in einer Tagespflegeeinrichtung kann im Falle einer Verhinderung der Pflegeperson in Anspruch genommen werden.

Wir stellen für Sie individuell die notwendige Hilfe zusammen und nehmen auch gern Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf, um dort die entsprechenden Formalitäten abzuklären.

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich!